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GmbH zu vvGmbH

GmbH zu vvGmbH

Von der GmbH zur vermögensverwaltenden GmbH (vvGmbH): Vorteile und Unterschiede

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der beliebtesten Rechtsformen für Unternehmen in Deutschland. Eine spezielle Form der GmbH ist die vermögensverwaltende GmbH (vvGmbH), die insbesondere für Anleger und Unternehmer interessant ist, die ihr Vermögen steuergünstig verwalten und vermehren möchten. In diesem Artikel erläutern wir die Grundlagen der GmbH und wie eine GmbH zu einer vvGmbH werden kann, inklusive der Vorteile und Unterschiede.


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Was ist eine GmbH?

Eine GmbH ist eine juristische Person, die durch das GmbH-Gesetz geregelt wird. Sie ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen geeignet, da sie eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen bietet. Die Gesellschafter haften nicht persönlich, sondern nur mit ihrer Einlage in die GmbH.


Wesentliche Merkmale einer GmbH:


Was ist eine vermögensverwaltende GmbH (vvGmbH)?

Eine vvGmbH ist eine GmbH, deren Hauptzweck die Verwaltung eigenen Vermögens ist. Sie wird häufig genutzt, um Vermögenswerte wie Immobilien, Wertpapiere oder Beteiligungen zu halten und die daraus resultierenden Einkünfte zu verwalten. Der große Vorteil der vvGmbH liegt in der steuerlichen Behandlung der erzielten Einkünfte.

Wesentliche Merkmale einer vvGmbH:


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Vorteile der vvGmbH
  1. Steuervorteile:
    • Körperschaftsteuer: Gewinne der vvGmbH unterliegen der Körperschaftsteuer von 15%, zuzüglich Solidaritätszuschlag.
    • Gewerbesteuer: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Gewerbesteuer auf Kapitaleinkünfte vermieden werden.
    • Thesaurierung: Gewinne können in der GmbH verbleiben und steuerlich optimiert reinvestiert werden.
  2. Haftungsbeschränkung:

Ähnlich wie bei der klassischen GmbH sind die Gesellschafter vor persönlicher Haftung geschützt.

  1. Verlustverrechnung:

Verluste aus der Vermögensverwaltung können mit Gewinnen verrechnet werden, was zu einer steuerlichen Entlastung führt.

  1. Professionelle Verwaltung:

Durch die Bündelung von Vermögenswerten in einer GmbH kann eine professionelle und effiziente Verwaltung des Vermögens gewährleistet werden.


Unterschiede zwischen GmbH und vvGmbH

  1. Zweck:
    • GmbH: Betrieb eines Handelsgewerbes oder einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit.
    • vvGmbH: Verwaltung und Vermehrung von Vermögenswerten.
  2. Steuerliche Behandlung:
    • GmbH: Unterliegt der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auf betriebliche Gewinne.
    • vvGmbH: Kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Gewerbesteuer auf Kapitaleinkünfte befreit sein, profitiert von geringeren Steuersätzen auf Kapitalerträge.
  3. Geschäftsaktivitäten:
    • GmbH: Kann operativ tätig sein und Dienstleistungen oder Produkte anbieten.
    • vvGmbH: Beschränkt sich auf die Verwaltung des eigenen Vermögens und darf keine operativen Geschäfte tätigen.

Beispiel: Umwandlung einer GmbH in eine vvGmbH

Angenommen, Sie besitzen eine GmbH, die operativ tätig war, aber jetzt hauptsächlich Vermögenswerte wie Immobilien und Wertpapiere hält. Um die steuerlichen Vorteile einer vvGmbH zu nutzen, können Sie die GmbH umstrukturieren:

  1. Änderung des Gesellschaftszwecks: Der Gesellschaftsvertrag wird geändert, um den Fokus auf die Vermögensverwaltung zu legen.
  2. Anpassung der Tätigkeiten: Operative Geschäftstätigkeiten werden eingestellt oder ausgegliedert.
  3. Steuerliche Anerkennung: Die Änderung muss dem Finanzamt angezeigt werden, um die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können.

Fazit

Die Umwandlung einer GmbH in eine vvGmbH kann erhebliche steuerliche Vorteile mit sich bringen, insbesondere für die Verwaltung von Vermögenswerten. Die Haftungsbeschränkung bleibt bestehen, während die steuerliche Belastung durch gezielte Maßnahmen reduziert werden kann. Eine professionelle Beratung ist hierbei unerlässlich, um die optimale Struktur für Ihre individuelle Situation zu finden und die Vorteile voll auszuschöpfen. Wir stehen Ihnen für ein Erstgespräch zur Verfügung, um Ihre Fragen zu klären und Sie auf dem Weg zur vvGmbH zu begleiten.

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