Was Sie wissen müssen!
Kapitalerträge sind ein wesentlicher Bestandteil vieler privater Vermögensaufbauten. Diese Erträge müssen in der Steuererklärung korrekt angegeben werden, um mögliche Steuervergünstigungen zu nutzen und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.
Kapitalerträge umfassen alle Gewinne, die Sie aus Ihrem Kapitalvermögen erzielen. Dazu gehören:
- Zinsen: Erträge aus Sparguthaben, Anleihen oder anderen festverzinslichen Wertpapieren.
- Dividenden: Gewinnausschüttungen aus Aktien und Fonds.
- Kursgewinne: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren wie Aktien oder Anleihen.
Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge
In Deutschland unterliegen Kapitalerträge der Abgeltungssteuer, die 25% beträgt, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ihre Bank führt diese Steuer in der Regel direkt an das Finanzamt ab, sodass Sie als Anleger die Nettobeträge gutgeschrieben bekommen.
Wann und warum Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Auch wenn die Abgeltungssteuer bereits abgeführt wurde, kann es sinnvoll sein, Ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben:
- Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft: Wenn Ihr Freistellungsauftrag nicht vollständig ausgeschöpft wurde, können Sie die zu viel gezahlte Steuer zurückfordern.
- Günstigerprüfung: Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, können Sie eine Günstigerprüfung beantragen. Dies kann zu einer Rückerstattung führen, da Ihre Kapitalerträge dann mit Ihrem niedrigeren Einkommensteuersatz besteuert werden.
- Verlustverrechnung: Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen verrechnet werden, was Ihre Steuerlast reduziert.
Kapitalerträge werden in der Anlage KAP (Kapitalerträge) der Steuererklärung angegeben. Hier eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Formular Anlage KAP ausfüllen: Tragen Sie alle relevanten Kapitalerträge und die bereits abgeführte Abgeltungssteuer ein.
- Freistellungsaufträge berücksichtigen: Geben Sie an, ob und in welchem Umfang Sie Freistellungsaufträge genutzt haben.
- Verluste eintragen: Falls vorhanden, tragen Sie Verluste aus Kapitalanlagen ein, um diese mit Gewinnen zu verrechnen.
- Günstigerprüfung beantragen: Wenn Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegt, beantragen Sie die Günstigerprüfung.
Beispiel zur Veranschaulichung
Stellen Sie sich vor, Sie haben im Jahr Kapitalerträge von 1.000 Euro erzielt, auf die Ihre Bank bereits 250 Euro Abgeltungssteuer abgeführt hat. Ihr Freistellungsauftrag beträgt 801 Euro, sodass nur 199 Euro besteuert werden sollten. In diesem Fall können Sie die zu viel gezahlte Steuer zurückfordern, indem Sie Ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben.
Fazit
Das korrekte Angeben von Kapitalerträgen in der Steuererklärung kann Ihnen helfen, zu viel gezahlte Steuern zurückzufordern und Ihre Steuerlast zu optimieren. Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung oder Fragen zu Kapitalerträgen haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.